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Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie: Das Virtuelle Bauamt geht an den Start

Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts kommt Deutschland bei der Digitalisierung der Bauwirtschaft einen wichtigen Schritt voran. Das Virtuelle Bauamt ermöglicht es Antragstellern und Behörden, das komplette Verfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung digital zu durchlaufen. Das spart nicht nur jede Menge Papier, sondern auch Zeit und Geld. Was verändert sich konkret durch das neue digitale Angebot und wie profitieren Bauherren? Wir öffnen die Tür in das Virtuelle Bauamt. Hereinspaziert!

Wer bauen will, braucht eine behördliche Genehmigung und muss hierfür einen Bauantrag stellen. In vielen Städten und Gemeinden bundesweit können Anträge seit einiger Zeit vollständig digital eingereicht werden. Mit der Digitalisierung des Bauantrags war somit der erste Schritt in das Virtuelle Bauamt getan. Inzwischen ist viel passiert – zum Beispiel in Baden-Württemberg: Ende 2023 hat der Landtag das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet und so den Weg zum Virtuellen Bauamt, kurz ViBa BW, freigemacht. Die Plattform ist, ebenso wie in anderen Bundesländern, eine sogenannte End-to-End-Lösung. Das bedeutet, dass Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren digital durchlaufen können – vom Antrag über die Bearbeitung des Vorgangs durch die Behörden bis zur Bekanntgabe der Entscheidung.

Das Virtuelle Bauamt kann Zeit, Geld und Papier einsparen. (Foto: Bussarin Rinchumnus, iStockphoto)

Das Virtuelle Bauamt kann Zeit, Geld und Papier einsparen.
Foto: Bussarin Rinchumnus, iStockphoto

Das Virtuelle Bauamt: Was sich ändert

  • ·Einreichen
    Für kürzere Bearbeitungszeiten werden Anträge und Bauvorlagen direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht und nicht mehr über die Gemeinden. Gleichzeitig ermöglicht es das Virtuelle Bauamt, dass die Gemeinden unverzüglich über das Bauvorhaben informiert werden.
  • Nachbarbeteiligung
    Die Beteiligung der an das Grundstück angrenzenden Nachbarschaft ist auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen ist. Das bedeutet nicht, dass Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, es verschlankt jedoch das Verfahren.
  • Bekanntgabe
    Um das komplette Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei durchzuführen, werden baurechtliche Entscheidungen elektronisch bekanntgegeben.
  • Nur noch digital
    Auf Papier ausgedruckte Bauanträge sollen nach und nach ersetzt und zu einem bestimmten Stichtag ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
     

Aufgrund der föderalistischen Strukturen in Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Lösung. Baden-Württemberg befindet sich aktuell in einer Pilotphase. Während des sogenannten „Silent-go-Life“ testen Behörden die Plattform ausgiebig. Im Laufe des Jahres 2024 soll das Virtuelle Bauamt für Antragstellende und Behörden offiziell freigeschaltet werden. Ab 1. Januar 2025 werden Bauanträge in Papierform der Geschichte angehören. Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg arbeiten derzeit mit Testversionen. Die Niedersächsische Bauordnung macht die digitale Antragstellung bereits seit 1. Januar 2024 zur Pflicht. So hat in Kommunen wie der Stadt Papenburg das Virtuelle Bauamt bereits geöffnet.

 

Schöne digitale Welt: schneller und zuverlässiger zur Immobilie

Auf der digitalen Plattform laden Bauherren und ihre Architekten die erforderlichen Unterlagen digital hoch. Die Übermittlung der Dokumente erfolgt rechtssicher. Sämtliche beteiligten Behörden können elektronisch auf die Akte zugreifen und die Genehmigungsschritte abarbeiten. Alle Tätigkeiten können direkt und simultan im Herzstück der Plattform erfolgen, dem digitalen Vorgangsraum. Am Ende steht eine Genehmigung mit elektronischem Siegel. Vorreiter bei der digitalen Baugenehmigung war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bereits seit 2021 können Bauanträge dort vollständig elektronisch gestellt und bearbeitet werden. Nach dem Prinzip „Einer für alle“ (EfA) hatte Mecklenburg-Vorpommern den digitalen Bauantrag entwickelt und den anderen Bundesländern angeboten. Die meisten deutschen Bundesländer haben sich angeschlossen. Wünschenswert aus Bauherrensicht wäre es, wenn durch das Virtuelle Bauamt Genehmigungsverfahren künftig deutlich beschleunigt werden und zuverlässiger ablaufen. Beim Stellen des Bauantrags sind in erster Linie Architekten und Ingenieure gefragt. Die Experten von Vollack sind für das Virtuelle Bauamt vom ersten Moment an digital am Start und begleiten ihre Kunden bei allen Schritten auf dem Weg zur Baugenehmigung.

BIM: Was für das Virtuelle Bauamt in Baden-Württemberg geplant ist, wird bei Vollack längst praktiziert.

Für das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg ist die Integration von BIM geplant – bei Vollack sind BIM und LEAN gelebte Praxis.

BIM-basierter Bauantrag

Ist von der Digitalisierung in der Bauwirtschaft die Rede, fällt schnell der Begriff BIM. Bei Building Information Modeling werden alle relevanten Daten eines Gebäudes digital erfasst, modelliert und im kompletten Lebenszyklus nutzbar gemacht. Das Gebäude wird als virtuelles Modell geometrisch visualisiert. Dieses 3D-Modell kann bereits in einem frühen Entwurfs- und Planungsstadium an alle an der Planung und am Bau Beteiligten kommuniziert werden. Dass BIM bei der Bearbeitung von digitalen Bauanträgen und bei regelbasierten Prüfungen, beispielsweise der Einhaltung von Vorschriften der Landesbauordnung oder Abstandsregeln, hilfreich ist, liegt auf der Hand. Bislang gibt es in Deutschland lediglich Pilotprojekte wie in Nordrhein-Westfalen, in denen der Einsatz BIM-basierter Bauanträge gefördert wird. Für das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg ist die Integration von BIM in den nächsten Stufen geplant. Vorgelagerte Schritte sehen die Integration von amtlichen Daten aus dem Liegenschaftskataster und dem geografischen Informationssystem (GIS) sowie von Geodiensten vor. Bei der Umsetzung BIM-basierter Bauanträge sehen wir bei Vollack keine Hindernisse. Auf Basis unseres bereits seit Jahren erfolgreich praktizierten durchgehend modellbasierten, kooperativen Arbeitens steht einem Mehr an Tempo und Effizienz durch das Virtuelle Bauamt nichts im Weg.

Virtuelles Bauamt: Visualisierungen als Teil des digitalen Bauantrags wie hier für das Vollack Projekt CLL CityLab Leipzig

Visualisierungen wie diese für das Vollack Projekt CLL CityLab Leipzig können vielleicht schon bald Teil des digitalen Bauantrags sein.

Fazit: Das Virtuelle Bauamt legt den Grundstein für die digital vernetzte Zusammenarbeit mit Behörden

Viele Unternehmen in Deutschland leiden unter der ausufernden Bürokratie. Hinzu kommen Engpässe aufgrund der geringen personellen Ausstattung von Behörden. Die Digitalisierung ist ein Weg, um Bürokratie abzubauen und die Umsetzungsstärke, für die Deutschland einst geschätzt wurde, wieder herzustellen – darin sind sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einig. Das Virtuelle Bauamt ist ein Schritt zu mehr Schnelligkeit, Effizienz, Transparenz und Kostenersparnis im oft langwierigen Baugenehmigungsverfahren. Heute dauert es zum Teil Monate, bis Unternehmen, die in ein neues Gebäude und damit in den Standort Deutschland investieren wollen, eine Baugenehmigung erhalten. Andere Länder wie Finnland sind uns da einen Schritt voraus. Finnische Städte und Gemeinden vergeben Baugenehmigungen bereits in einem internetbasierten, papierlosen Antrags- und Prüfverfahrens. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts in Deutschland bekommt das digitale Planen, Bauen und Betreiben auch von Behördenseite eine weitere Facette. Wir bei Vollack sind durch unsere digitale Kompetenz bereits frühzeitig aufgestellt und begleiten unsere Bauherren direkt mit dem Start dieser Neuerung.

Ansprechpartner:

Klaus Teizer

Geschäftsführer Vollack Gruppe
Fon +49 721 4768136
kteizer@vollack.de

 

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