Die HOAI ist die Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019 und der darauffolgenden HOAI-Novelle im Jahr 2021 ist sie zwar nicht mehr uneingeschränktes verbindliches Preisrecht, dennoch bietet sie für Architekten, Ingenieure und Bauherren nach wie vor eine wertvolle Orientierung für die zu erwartenden Planungsleistungen in einem Bauprojekt und für deren Vergütung.
Die HOAI definiert verschiedene Leistungsbilder, die Tätigkeiten in den Bereichen Flächen-, Landschafts-, Objekt- und Fachplanung abbilden. In diesen Leistungsbildern sind die Grundleistungen und beispielhaft besondere Leistungen erfasst, die Fachleute in einem Bauprojekt in einer bestimmten Projektphase erbringen. Honorartafeln liefern Richtwerte für eine faire Vergütung der erbrachten Leistungen. Hierdurch ermöglicht die HOAI eine Kostentransparenz und schützt gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten.
HOAI: Leistungsbilder überprüfen
Die letzte inhaltliche Anpassung der Leistungsbilder der HOAI stammt aus dem Jahr 2013. Seither sind die Anforderungen an Gebäude sowie an die Planungs- und Bauprozesse enorm gestiegen. Die Nutzung digitaler Methoden wie Building Information Modeling (BIM) und die Beachtung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekten bestimmen das Planen und Bauen mehr und mehr. Die Leistungen und Prioritäten im Bauprozess haben sich verschoben. Die Novellierung der HOAI soll diesen Wandel berücksichtigen. Sie erfolgt in zwei Stufen mit der fachlichen Überprüfung der Leistungsbilder und der Begutachtung der Honorare.
Die erste Stufe des Verfahrens, die fachliche Evaluierung der Leistungsbilder, ist abgeschlossen. Wir werfen einen Blick in die Ergebnisse und Empfehlungen, die online in einem Bericht einzusehen sind: Die grundlegende Struktur der HOAI mit den Leistungsbildern, den Leistungsphasen und den Honorartafeln soll auch in der neuen Fassung erhalten bleiben; ebenso die Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten und dem Umbau- und Modernisierungszuschlag. Mit Blick auf das Honorargutachten wird unter anderem vorgeschlagen, die bisherigen Honorarspannen durch einheitliche Honorarwerte zu ersetzen.
Erste wichtige Impulse soll die Novellierung der HOAI in den Bereichen „Planen im Bestand“, „BIM“ und „Nachhaltigkeit“ setzen:
- Planen im Bestand: In der HOAI soll künftig nur noch zwischen Neubau und Bestand unterschieden werden. Die oft strittige Abgrenzung zwischen Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung entfällt. Für die Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz soll die HOAI künftig konkrete Vorgaben bereithalten. Anpassungen sind auch in Sachen Umbauzuschlag zu erwarten: Dieser berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand, der bei der Objekt- und Fachplanung im Vergleich zu Neubauten entsteht. Um diesen Zuschlag zu berechnen, werden nun erstmals die Merkmale Integration, Flexibilität, Risiko, Komplexität und Organisation der baulichen Maßnahme berücksichtigt. Die Höhe des Umbauzuschlags wird im Honorargutachten, der zweiten Stufe des Novellierungsverfahrens, geprüft. Grundsätzlich kann der Zuschlag frei vereinbart werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt aktuell ein Zuschlag von 20 Prozent ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.
- BIM: BIM gewinnt in der gesamten Wertschöpfungskette Bau zunehmend an Bedeutung. Als zentraler Baustein der digitalen Bauwirtschaft steigert BIM die Effizienz und verringert gleichzeitig die Fehleranfälligkeit in Bauprojekten. BIM erlaubt es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen, vom ersten Konzept über die Umsetzung und den Betrieb bis hin zu Rückbau oder Umnutzung. Der Megatrend der Digitalisierung wird in der Novelle der HOAI erstmals umfassend berücksichtigt. So wurde nicht nur eine BIM-Definition erarbeitet, sondern auch ein Regelprozess BIM entworfen. Die im Regelprozess beschriebenen Arbeiten sollen Grundleistungen in BIM-Projekten entsprechen und im Mindestmaß erforderlich sein, um digitales Planen und Bauen zu ermöglichen. Ob dadurch die Honorare anzupassen sind, soll im Honorargutachten bewertet werden. Der Endbericht zur Evaluierung enthält zudem einen Katalog besonderer Leistungen im Zusammenhang mit der BIM-Anwendung.
- Nachhaltigkeit: Die Bauwirtschaft gilt als einer der Hauptproduzenten von Abfall und CO2-Emissionen Wenn es um den Klimaschutz und die Ressourcenschonung geht, zeigen sich in der Branche wie in manchen anderen Sektoren erhebliche Potenziale. Infolgedessen sollen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourcenschonung in allen Leistungsbildern der HOAI berücksichtigt werden. Eine einheitliche Definition für Nachhaltigkeit soll dazu beitragen, dass künftig unter Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes Ressourcenschonung, Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Leistungsziele klargestellt werden.
Weitere Veränderungen sind unter anderem in den folgenden Bereichen der HOAI vorgesehen:
- Vereinfachung der Honorierung von Planungsänderungen: Neue Berechnung des Honorars bei Änderungen des Leistungsumfangs, die aktuell in Paragraf 10 HOAI 2021 geregelt ist
- Synchronisierung mit den Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Konkretisierung zu den Regelungen in Paragraf 650p BGB zur Erstellung einer Planungsgrundlage in den Leistungsbildern
- Besondere Leistungen: Präzisierung der Abgrenzung zwischen Grund- und besonderen Leistungen sowie klarstellende Regelung, dass die Grundleistungen abschließend sind
- Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf: eigenständiges Leistungsbild, bisher nur besondere Leistung der Flächenplanung
- Preisanpassungsklauseln: Berücksichtigung von Preisgleitklauseln in Bauverträgen als besondere Leistung
Fazit: Erster Meilenstein in Novellierung der HOAI erreicht
Die Novellierung der HOAI hat mit der inhaltlichen Prüfung und der vorgeschlagenen Aktualisierung der Leistungsbilder einen ersten Meilenstein erreicht. Nun richtet sich der Fokus auf das Honorargutachten, die Prüfung der Formalia und das parlamentarische Verfahren für die Verordnungen. Im Sommer 2025 soll die novellierte HOAI in Kraft treten.
Unser Gastautor
Ulrich Eix ist Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht, Partner der Kanzlei LUTZ | ABEL und hat sich auf die strategische Projektbegleitung spezialisiert. Mit seinem Team berät er vor allem in Großbauvorhaben. Ihn zeichnet seine hohe Expertise in innovativen Vertrags- und Projektmethoden wie BIM, Lean Construction, Partnering und integrierter Projektabwicklung aus. Seine Erfahrung und seine Fähigkeit, selbst komplexe Sachverhalte in einfachen Worten zu erklären, machen ihn zu einem gefragten Autor, Referent und Lehrbeauftragen an verschiedenen Hochschulen und Universitäten.
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