20.01.2023
Gebäudeenergiegesetz 2023 forciert den aktiven Klimaschutz
Seit 1. Januar 2023 ist das neue Gebäudeenergiegesetz 2023 in Kraft. Damit ändern sich einige grundlegende Anforderungen, die für Bauherren von Bedeutung sind – in erster Linie für Neubauten.
Lesen Sie in unserem neuen Blogbeitrag, welche Änderungen das neue Gebäudeenergiegesetz 2023 mit sich bringt und wie sich Unternehmen klimafreundlich und energiesparend aufstellen können. Ökologisch und ökonomisch überzeugen zukunftsweisende Gebäude Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, wie zum Beispiel der Neubau in Holzhybridbauweise für den IT-Dienstleister generic.de in Karlsruhe oder das Bürogebäude für den Spezialist im Bereich Solarkraftwerke Solarparc in Alfter bei Bonn, das in seiner Herstellung vollkommen klimaneutral war und im Betrieb kompatibel mit dem Zwei-Grad-Ziel gemäß Gebäudeenergiegesetz ist.