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Gebäudeenergiegesetz 2023:

Vorgezogene Novellierung verschärft die Anforderungen an Neubauten

Energie sparen, erneuerbare Energieträger nutzen und den Ressourcenverbrauch reduzieren – diese Themen prägen die öffentliche Diskussion seit Jahren. Doch erst das Pariser Klimaabkommen und die Energiekrise haben die Aufmerksamkeit für energieeffiziente Gebäude und einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie deutlich erhöht. Zudem hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Überprüfung des seit 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um ein Jahr vorgezogen. Bundestag und Bundesrat haben die daraus resultierende Gesetzesnovelle im Sommer 2022 verabschiedet; seit dem 1. Januar 2023 ist sie in Kraft. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ändern sich einige grundlegende Anforderungen, die insbesondere für Bauherren von Neubauten relevant sind. Wer heute ein Gebäude plant, sollte die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen frühzeitig berücksichtigen.

Es wäre allerdings zu kurz gegriffen zu behaupten, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten in der Planungs- und Bauwirtschaft wenig verändert hat. Von der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 über das Energieeinspargesetz (EnEG) mit seiner Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) bis hin zum heutigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden kontinuierlich weiterentwickelt.

Gleichzeitig zeigt ein Blick auf den Gebäudebestand die Relevanz dieser Entwicklung: Nichtwohngebäude machen zwar nur rund 13 Prozent des gesamten Gebäudebestands in Deutschland aus, verursachen jedoch mit 37 Prozent einen überproportional hohen Energieverbrauch.

Was sich im Gebäudeenergiegesetz 2023 ändert

Eine der wichtigsten Anpassungen betrifft den maximal zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten. Dieser sinkt von 75 Prozent des Bedarfs eines konventionellen Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Künftig müssen alle neu errichteten Gebäude den Effizienzhaus-55-Standard (EH55) erfüllen. Diesem liegen unter anderem Höchstwerte für den Primärenergiebedarf und die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) zugrunde. Darüber hinaus werden Kennzahlen für die Effizienz der Energieerzeugung und -verteilung sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Außenbauteilen berücksichtigt.

Für Bauherren wichtig zu wissen: Bereits heute ist eine weitere Verschärfung des Effizienzstandards vorgesehen. Spätestens Anfang 2025 sollte mit einer zweiten GEG-Novelle für Neubauten eine Absenkung auf 40 Prozent erfolgen. Wer bei der Planung bereits anspruchsvollere energetische Standards berücksichtigt, schafft frühzeitig die Voraussetzungen für künftige Anforderungen. Damit verbunden sein können höhere Investitionen in Planung und Bauausführung, gleichzeitig eröffnen sich Möglichkeiten zur Nutzung bestehender Förderprogramme.

Daher kann es sinnvoll sein, bei Neubauprojekten bereits heute den EH40-Standard oder ein entsprechend ambitioniertes Energiekonzept in Betracht zu ziehen. Ebenso gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich der Einsatz fossiler Energieträger im Gebäudebetrieb langfristig reduzieren lässt.

Gebäudeenergiegesetz 2023: Der Neubau von generic.de folgt bereits heute dem Plusenergie-Standard.

Geothermie spielt eine zentrale Rolle im Energiekonzept des neuen Gebäudes von generic.de in Karlsruhe

Eine weitere Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 betrifft den Einsatz von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen. Die Novelle sieht vor, dass Neubauten entsprechende Anlagen berücksichtigen müssen. Für die Berechnung des jährlichen Primärenergiebedarfs gilt dabei eine wichtige Änderung: Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann künftig auch dann angerechnet werden, wenn er nicht vorrangig im Gebäude selbst genutzt, sondern vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Nutzung verfügbarer Dachflächen zu stärken und das Potenzial zur Stromerzeugung stärker auszuschöpfen als bisher.

Das neue Gebäude von Solarparc erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023.

Das Gebäude für Solarparc in Alfter bei Bonn setzt auf ein zukunftsorientiertes Energiekonzept und erfüllt hohe energetische Anforderungen.

Die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäudehüllen, also an Dämmung und Fenster, bleiben im Gebäudeenergiegesetz 2023 unverändert. Dies gilt gleichermaßen für Nichtwohngebäude im Neubau wie im Bestand. Bei Sanierungen dürften die Anforderungen mit der nächsten Novellierung weiter steigen. Hintergrund sind die ambitionierten Vorgaben für den Gebäudesektor, die eine weitere Verbesserung der energetischen Gebäudequalität erforderlich machen.

Förderstandards stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2023 orientieren sich die Anforderungen im Gebäudesektor stärker an den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen Deutschlands. Im Fokus stehen dabei die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie eine verbesserte energetische Performance von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus.

Vor diesem Hintergrund verändert das Gebäudeenergiegesetz die Systematik der Förderstandards. Künftig gewinnen die mit einem Gebäude verbundenen CO₂-Emissionen stärker an Bedeutung für die Bewertung und Förderung von Neubauten. Ziel ist es, die Auswirkungen von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus stärker in den Blick zu nehmen und die Relevanz von Energiebedarf und Emissionen bei der Planung und Realisierung von Immobilien zu erhöhen.

Bislang werden im Gebäudeenergiegesetz jedoch nicht alle energierelevanten Aspekte berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die sogenannte graue Energie, die bei Herstellung, Transport, Einbau und Rückbau von Baustoffen entsteht, sowie die Prozessenergie aus Produktions- und Betriebsabläufen.

Aus unserer Sicht bietet insbesondere die Berücksichtigung von Prozessenergie zusätzliche Potenziale für die Entwicklung energieoptimierter Gebäude. Deshalb beschäftigen wir uns bei Vollack bereits heute intensiv mit der Frage, wie sich Prozessenergie sinnvoll in ganzheitliche Energiekonzepte integrieren lässt.

Fazit: Gebäudeenergiegesetz 2023 setzt neue Maßstäbe für die energetische Gebäudeplanung

Der Gebäudesektor zählt zu den Bereichen mit einem hohen Energiebedarf und entsprechendem Entwicklungspotenzial. Gleichzeitig bietet der umfangreiche Gebäudebestand in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, die energetische Qualität von Gebäuden weiter zu verbessern.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2023 wurden dafür insbesondere im Neubau neue Standards verbindlich festgelegt. Unabhängig davon zeichnen sich bereits heute weitere Anpassungen ab, die mit künftigen Gesetzesnovellen konkretisiert werden dürften.

Umso wichtiger ist eine vorausschauende Planung, die aktuelle Anforderungen berücksichtigt und zugleich Spielraum für zukünftige Entwicklungen schafft. Standardlösungen greifen dabei häufig zu kurz. Gefragt sind vielmehr individuelle und ganzheitlich gedachte Konzepte, die auf Nutzung, Standort und Anforderungen eines Gebäudes abgestimmt sind.

Bauherren sollten deshalb nicht nur die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Blick haben. Wer frühzeitig auf eine hohe energetische Qualität setzt, schafft die Voraussetzungen für einen langfristig werthaltigen und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb und kann den Bedarf für spätere Anpassungen reduzieren.

Ansprechpartner:
Frank Gräner

Effizizenzmanager
Fon +49 3691 813115
fgraener@vollack.de 

 

Horst Huppertz

Prozessmanager
Fon +49 2236 9436568
hhuppertz@vollack.de 
Kontaktieren Sie Horst Huppertz auf LinkedIn

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